Rechtsprechung
BAG, 08.09.2010 - 7 AZR 513/09 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Tarifvertragliche Ausschlussfrist und Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds
- openjur.de
Tarifvertragliche Ausschlussfrist; Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds
- Bundesarbeitsgericht
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 2 BetrVG, § 37 Abs 4 S 1 BetrVG, § 1 TVG
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltung der tarifvertraglichen Ausschlussfrist auch für den Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ausschlussfrist (tarifliche) - verfall von Entgeltansprüchen
- Betriebs-Berater
Tarifvertragliche Ausschlussfrist bei Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds
- hensche.de
Tarifvertrag, Ausschlussfrist, Betriebsratsmitglied
- bag-urteil.com
- Betriebs-Berater
TV-Ausschlussklausel "tarifliche Ansprüche" erfasst auch vertragliche Ansprüche
- rewis.io
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds
- ra.de
- rewis.io
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung der tarifvertraglichen Ausschlussfrist auch für den Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Entgeltansprüche eines Betriebsratsmitglieds aus § 37 Abs. 2 und 4 BetrVG unterfallen einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Tarifvertragliche Ausschlussfrist bei Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Geltung tariflicher Ausschlussfrist hinsichtlich Lohnanspruch eines Betriebsratsmitglieds
Verfahrensgang
- ArbG München, 07.10.2008 - 21 Ca 17834/07
- LAG München, 17.06.2009 - 9 Sa 997/08
- BAG, 08.09.2010 - 7 AZR 513/09
Papierfundstellen
- NZA 2011, 159
- BB 2011, 1023
- BB 2011, 436
- DB 2011, 537
- JR 2011, 414
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04
Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer …
Auszug aus BAG, 08.09.2010 - 7 AZR 513/09
Aus § 37 Abs. 4 BetrVG resultierende Ansprüche beruhen auf § 611 BGB und dem Arbeitsvertrag ( BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - zu IV 1 a der Gründe) .Daher werden sie nach der Rechtsprechung des Senats von tarifvertraglichen Ausschlussfristen erfasst, die für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" gelten ( BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - aaO) .
- BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01
Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 08.09.2010 - 7 AZR 513/09
aa) Wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu ähnlich ausgestalteten tarifvertraglichen Ausschlussfristenregelungen in der Druckindustrie wiederholt entschieden hat, fallen unter "tarifliche Ansprüche" im Sinne einer solchen Tarifbestimmung auch gesetzliche und vertragliche Ansprüche, deren Bestand von einem tariflich ausgestalteten Anspruch abhängig ist (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 637/97 - zu I 2 d der Gründe, BAGE 90, 311 ; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 215/01 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 103, 45) .Dieses mit dem allgemein anerkannten Zweck tariflicher Ausschlussfristen verfolgte Ziel wird nur dann erreicht, wenn alle Ansprüche, die rechtlich von tariflichen Ansprüchen abhängen, in gleicher Weise der tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 215/01 - mwN, aaO) .
- LAG München, 17.06.2009 - 9 Sa 997/08
Anspruch auf Arbeitsentgelt gemäß § 37 Abs 4 BetrVG - tarifliche Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 08.09.2010 - 7 AZR 513/09
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Juni 2009 - 9 Sa 997/08 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat. - BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 637/97
Ausschlußfrist für Urlaubsgeldüberzahlung in der Druckindustrie
Auszug aus BAG, 08.09.2010 - 7 AZR 513/09
aa) Wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu ähnlich ausgestalteten tarifvertraglichen Ausschlussfristenregelungen in der Druckindustrie wiederholt entschieden hat, fallen unter "tarifliche Ansprüche" im Sinne einer solchen Tarifbestimmung auch gesetzliche und vertragliche Ansprüche, deren Bestand von einem tariflich ausgestalteten Anspruch abhängig ist (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 637/97 - zu I 2 d der Gründe, BAGE 90, 311 ; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 215/01 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 103, 45) . - BAG, 26.02.1992 - 7 AZR 201/91
Personalrat/Freizeitausgleich/Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 08.09.2010 - 7 AZR 513/09
Deshalb gelten für diesen Anspruch dieselben tariflichen Ausschlussfristen, die auf den ausschließlich arbeits- und tarifvertraglichen Entgeltanspruch Anwendung finden (vgl. Fitting 25. Aufl. § 37 Rn. 58; GK-BetrVG/Weber 9. Aufl. § 37 Rn. 54; WPK/Kreft 4. Aufl. § 37 Rn. 20; vgl. auch BAG 26. Februar 1992 - 7 AZR 201/91 - zu II 1 a der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 99) .
- BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14
Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit
aa) § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag sowie dem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag, indem er dem Arbeitgeber den Einwand des nicht erfüllten Vertrags nimmt (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 12; 8. September 2010 - 7 AZR 513/09 - Rn. 18) . - BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung
a) § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds, indem er dem Arbeitgeber den Einwand des nicht erfüllten Vertrags nimmt (…BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 13; 8. September 2010 - 7 AZR 513/09 - Rn. 18) . - BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13
Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher …
a) § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag sowie dem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag, indem er dem Arbeitgeber den Einwand des nicht erfüllten Vertrags nimmt (BAG 8. September 2010 - 7 AZR 513/09 - Rn. 18) .
- LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
Zuschläge
§ 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag sowie dem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag, indem er dem Arbeitgeber den Einwand des nicht erfüllten Vertrags nimmt (BAG 8. September 2010 - 7 AZR 513/09 - Rn. 18).a) § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag sowie dem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag, indem er dem Arbeitgeber den Einwand des nicht erfüllten Vertrags nimmt (BAG 8. September 2010 - 7 AZR 513/09 - Rn. 18) .
- ArbG München, 10.12.2020 - 22 Ca 10321/19
Abgewiesene Klage im Streit um Entgeltansprüche eines Betriebsratsmitglieds
Derartige Vergütungsansprüche beruhen auf dem Arbeitsvertrag (BAG 19.01.2005 - 7 AZRR 708/04; BAG 08.09.2010 - 7 AZR 513/09). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2017 - 4 Sa 519/16
Prämienanspruch eines freigestellten Mitglieds der Betriebsvertretung
Könnten die Mitglieder des Betriebsrats bzw. der Betriebsvertretung die betreffenden Ansprüche außerhalb tariflicher Verfallfristen geltend machen, würden sie unter Verstoß gegen § 78 Satz 2 BetrVG bzw. § 8 BPersVG in unzulässiger Weise begünstigt (vgl. BAG v. 08.09.2010 - 7 AZR 513/09 -, AP Nr. 148 zu § 37 BetrVG 1972).